Commerzialbank Mattersburg

Rechtliche Unterstützung für potenziell Geschädigte

Am 15. Juli 2020 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Fortbetrieb der Commerzialbank Mattersburg untersagt. Es seien gravierende Unregelmäßigkeit in der Bilanz entdeckt worden.

 

Aktuell muss befürchtet werden, dass Kunden (Private und Firmen), welche mehr als EUR 100.000 an Einlagen (=idR Grenze der Einlagensicherung) bei der Bank haben, um ihre Guthaben umfallen. Aus rechtlicher Sicht wird es primär um die Verantwortlichkeit der Organe der Bank (Vorstand, Aufsichtsrat) und insbesondere auch der diversen Prüfer gehen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, möglichen Geschädigten eine Übersicht über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen. Wenn Sie daran interessiert sind, laden wir Sie herzlich ein, sich bei uns zu melden! Eine E-Mail genügt: office@massenschaeden.at.

Nach Anmeldung bei uns erhalten Sie dann in periodischen Abständen Informationen zum Fortgang der rechtlichen Prüfung und zu den Möglichkeiten gerichtlicher Schritte.

Je früher Sie sich bei uns melden, desto eher können wir auch Ihre Chancen einschätzen, zu Ihrem Recht zu kommen und Schadenersatz zu erhalten.

Wichtiger Hinweis: Es entstehen Ihnen durch Ihre Anfrage keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen! Kosten können erst dann anfallen, wenn Ihnen tatsächlich Chancen auf Schadenersatz zustehen und Sie eine ausdrückliche und schriftliche Honorarvereinbarung mit einem unserer Kooperationsanwälte eingegangen sind. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitte uns das unbedingt mitzuteilen!

Für Interessierte gibt es hier eine Zusammenfassung zu allgemeinen Haftungsfragen für Bankprüfer, verfasst von einem unserer Kooperationsanwälte.

Allgemeine Haftungsfragen für Bankprüfer

Die FMA hat der “Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG” (CB) mit Mandatsbescheid vom 14.07.2020 mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.

Im Rahmen einer Überprüfung der Bank wurden laut FMA Bilanzunregelmäßigkeiten festgestellt, die nunmehr in weiterer Folge der Aufklärung bedürfen. Laut Medienberichten dürften Bestätigungen über Guthaben (Saldenbestätigungen) der CB bei mehreren österreichischen Banken gefälscht gewesen sein. Bei einer Saldenbestätigung wird üblicherweise der Geschäftspartner des zu prüfenden Unternehmens ersucht, die Höhe des Saldos des jeweiligen Kontos des zu prüfenden Unternehmens beim Geschäftspartner zu bestätigen.

Laut den Medien hätte der hier zuständige Wirtschaftsprüfer TPA die Saldenbestätigungen nicht direkt von den anderen Banken, bei denen die CB Einlagen haben sollte, eingeholt, sondern die CB hätte das Organisieren dieser Bestätigungen angeblich selbst übernommen und diese dann an den Wirtschaftsprüfer weitergeleitet. Ferner hätte es auch auffällig hohe Zinsen auf Einlagen gegeben.

Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Vergangenheit Wirtschaftsprüfern unter gewissen Voraussetzungen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, als diese die in den Richtlinien für Wirtschaftstreuhänder vorgesehene Saldenbestätigung nicht selbst eingeholt, sondern sich auf die vom zu prüfenden Unternehmen zur Verfügung gestellten Saldenbestätigungen verlassen haben.

Obwohl der Abschlussprüfer nur zur geprüften Gesellschaft in einem Vertragsverhältnis steht, treffen ihn laut OGH auch Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber (potentiellen) Gläubigern der Gesellschaft (wie etwa Kunden, die ihre Gelder bei der Gesellschaft angelegt haben). Vernachlässige der Abschlussprüfer die ihm bei Erfüllung seines Prüfungsauftrages obliegenden Sorgfaltspflichten und stellt dieser deshalb einen unrichtigen Bestätigungsvermerk aus, kanner einem Dritten gegenüber, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit dieses Bestätigungsvermerks disponiert und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig werden.

Neben einer allfälligen Haftung des Wirtschaftsprüfers TPA wird eine mögliche Verantwortung der OeNB und des Aufsichtsrates der CB zu prüfen sein. Ebenso besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligter einem möglichen Strafverfahren gegen die Verantwortlichen anzuschließen.

Hinweis: Diese Kurzübersicht dient lediglich unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.. Der Inhalt dieser Website kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.